Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.


AktenzeichenTenor
1 Ca 5913/231. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 29.11.2023 nicht beendet wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Archivar bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Streitwert beträgt 23.908,00 €.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
1 Ga 34/241. Der Klägerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung gestattet, vom 16. Mai 2024 bis 30. Mai 2024 der Arbeit fernzubleiben.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Parteien tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte.

5. Der Streitwert beträgt 3.385,00 €.
7 Ca 4605/231. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Verhalten und Leistung erstreckt.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 75 % und die Beklagte 25 % zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf 15.169,96 Euro festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.