InhaltGerichtsbezirkörtliche Zuständigkeiten
Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich in der Regel nach dem Ort der Arbeitsleistung oder dem Sitz der beklagten Partei. Das Arbeitsgericht Düsseldorf ist örtlich für die Stadt Düsseldorf und den Kreis Mettmann ohne die Gemeinden Heiligenhaus, Velbert und Wülfrath zuständig.
Die Berufungsinstanz für das Arbeitsgericht Düsseldorf befindet sich beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Weitere örtliche Zuständigkeiten finden Sie online im Orts- und Gerichtsverzeichnis. |
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