Arbeitsgericht Düsseldorf

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Gerichtsbezirk

örtliche Zuständigkeiten
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Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich in der Regel nach dem Ort der Arbeitsleistung oder dem Sitz der beklagten Partei.


Das Arbeitsgericht Düsseldorf ist örtlich für die Stadt Düsseldorf und den Kreis Mettmann ohne die Gemeinden Heiligenhaus, Velbert und Wülfrath zuständig.


Die Berufungsinstanz für das Arbeitsgericht Düsseldorf befindet sich beim Landesarbeitsgericht Düsseldorfexterner Link, öffnet neues Browserfenster

Weitere örtliche Zuständigkeiten finden Sie online im Orts- und Gerichtsverzeichnis.


 

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