Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
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| 1 BV 179/11 | Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung der Arbeitnehmerin [...] in die Gehaltsgruppe I (6. Berufsjahr) des Gehaltstarifvertrages für den Einzelhandel im Bundesland Nordrhein-Westfalen wird ersetzt.
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| 1 BV 230/11 | Die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung der Arbeitnehmerin [...] in die Gehaltsgruppe I (6. Berufsjahr) des Gehaltstarifvertrages für den Einzelhandel im Bundesland Nordrhein-Westfalen wird ersetzt.
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| 1 Ca 5822/11 | Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder Kraft Gesetzes noch durch die Kündigungen der Beklagten vom 18.11.2011 beendet worden ist bzw. werden wird.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 21% und der Beklagten zu 79% auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.250,00 Euro festgesetzt.
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| 1 Ca 7091/11 | Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder Kraft Gesetzes noch durch die Kündigungen der Beklagten vom 18.11.2011 beendet worden ist bzw. werden wird.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 21% und der Beklagten zu 79% auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 27.420,00 Euro festgesetzt.
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| 1 Ca 7092/11 | Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder Kraft Gesetzes noch durch die Kündigungen der Beklagten vom 18.11.2011 beendet worden ist bzw. werden wird.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 21% und der Beklagten zu 79% auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 37.875,00 Euro festgesetzt.
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